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Anschrift

Gerold Weber
Solartechnik GmbH
Gerberstraße 11
77855 Achern-Mösbach


Standort / Wegbeschreibung

Neue Öffnungszeiten

Mo-Do 7:00-17:00Uhr
Fr 7:00-12:00Uhr

ABGs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerold Weber Solartechnik GmbH, Gerberstr. 11, 77855 Achern-Mösbach, im Folgenden: „Weber GmbH“

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Weber GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Etwaige abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Weber GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen sind nur wirksam, wenn sie von der Weber GmbH schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand
(1) Die Angebote der Weber GmbH, ob sie mündlich oder schriftlich abgegeben werden, sind immer freiblei-bend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als rechtsverbindlich, wenn sie innerhalb einer Frist von längstens zwei Wochen schriftlich bestätigt werden.
(2) Maßgeblich für Art, Umfang und Zeit der Leistung bzw. Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
(3) Die Weber GmbH behält sich handelsübliche Abweichungen hinsichtlich der in Werbematerialien, Abbildungen, Zeichnungen und anderweitigen Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Gewichtsangaben, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstiger Abweichungen, durch die die Verwendung zur vertragsgemäßen Bestimmung nicht beeinträchtigt wird, vor, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße sowie Gewichtsangaben und sonstige technischen Daten begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Zugesicherte Eigenschaften bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Auf Wunsch des Kunden führt die Weber GmbH Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch. Diese weisen lediglich Beispielcharakter auf und sind nicht Vertragsbestandteil.

§ 3 Preise
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, enthalten die Preise die Lieferung ab Werk bzw. Lager einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender Umsatzsteuer. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen sowie Angeboten bleiben der Weber GmbH vorbehalten.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit eigenen Transportmitteln der Weber GmbH vereinbart ist. Die Wahl des Transportmittels obliegt der Weber GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer oder beim Verladen auf eigene Fahrzeuge der Weber GmbH zum Zwecke des Transports an den Kunden. Verzögert sich der Versand infolge vom Kunden zu vertretender Umstände, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Kunden über. Die Weber GmbH ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Auf Wunsch des Kunden werden die zu versendenden Gegenstände auf seine Kosten durch die Weber GmbH gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
(2) Die vorstehenden Regelungen in § 4 Abs. 1 gelten nicht im Fall des Verbrauchsgüterkaufs.

§ 5 Lieferzeit
(1) Der Kunde ist zur Einräumung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sollte ein schriftlich vereinbarter Liefertermin überschritten werden. Erfolgt die Lieferung auch nicht bis zum Ende der Nachfrist, so ist der Kunde unter Ausschluss anderer Rechte zum Rücktritt vom Vertrag mittels schriftlicher Erklärung berechtigt. Sofern nur ein Teil der Lieferung betroffen ist, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erfolgte Lieferung wäre für den Kunden nicht mehr von Interesse. Bei Verzug der Weber GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Personalmangel, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, widrige Witterungsverhältnisse usw. – , auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, sind von der Weber GmbH nicht zu vertreten. In diesem Fall kann die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinausgeschoben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückgetreten werden.
Im Rahmen von Bauprojekten wird der Liefer- bzw. Leistungstermin nach dem Bauzeitplan festgelegt. Die Weber GmbH haftet nicht für Verzögerungen der Bauzeit, die nicht von ihr zu vertreten sind.
Sofern die Behinderung die Dauer von 3 Monaten überschreitet, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu verlangen.
Der Kunde kann bei teilweiser Lieferung vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die restliche Vertragserfüllung für ihn nicht von Interesse ist.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Ferner ist es Aufgabe des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf eigene Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicherzustellen.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Weber GmbH behält sich vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw. Ma-teriallieferung zu verlangen. Lieferung ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung.
(2) Zahlungen werden ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Kunden zunächst auf ältere Schulden – und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung – angerechnet.
(3) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden kann nur dann erfolgen, wenn sein Gegenanspruch gegenüber der Weber GmbH rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich anerkannt ist.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden und anderen begründeten Zweifeln an seiner Zahlungsfähigkeit werden alle offen stehenden Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
(6) Die Zahlung mit Wechsel ist nicht möglich. Schecks werden nur Erfüllungs halber und unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr für die rechtzeitige Vorlegung angenommen. Die anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehenden Forderungen Eigentum der Weber GmbH.
(2) Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen und die Weber GmbH unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, kann die Weber GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware zurücknehmen bzw. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte verlangen.
(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so wird ihm die Veräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet, solange er sich nicht im Verzug befindet. Die Verpfän-dung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen tritt der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt an die Weber GmbH ab. Der Kunde ist jedoch widerruflich ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
(5) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so gilt weiter wie folgt:
Sofern die von der Weber GmbH gelieferte Vorbehaltsware mit im Eigentum des Kunden stehender Ware verarbeitet oder verbunden wird, steht der Weber GmbH das Eigentum an der neuen Sache in Höhe des Bruchteils zu, der dem Rechnungswert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, so überträgt er an die Weber GmbH bereits jetzt Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung, und verwahrt diese unentgeltlich für die Weber GmbH.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden veräußert oder aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags bei einem Dritten eingebaut oder verarbeitet, geht die Forderung des Kunden gegenüber dem Dritten, ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils der Weber GmbH an der verkauften oder verwendeten Ware, bis zur Höhe der Ansprüche der Weber GmbH gegenüber dem Kunden auf die Weber GmbH über. In diesem Umfang tritt der Kunde bereits jetzt die Ansprüche an die Weber GmbH ab.
Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Weber GmbH gegen den Kunden um mehr als 20 Prozent, so hat die Weber GmbH auf Verlangen des Kunden und nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 9 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
(1) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, gelten für ihn §§ 377 f. HGB.
Ist der Kunde Verbraucher, so gilt die Leistung nach vier Wochen ab Übergabe der (Teil-) Leistung als abgenommen, sollten innerhalb dieses Zeitraums keine Fehler und Mängel schriftlich gegenüber der Weber GmbH angezeigt worden sein. Nach diesem Zeitpunkt entdeckte Mängel sind unverzüglich innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen.
(2) Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig und begründet, ist der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung beschränkt, wobei die Weber GmbH nach ihrer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern oder den Man-gel beseitigen kann. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 
Voraussetzung für diese Ansprüche ist, dass der gerügte Sachmangel im Zeitpunkt der Übergabe vorlag und innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wird. Der kaufmännische Kunde hat zu beweisen, dass im Zeitpunkt der Übergabe ein Sachmangel vorlag; ist der Kunde Verbraucher, so hat er diesen Nachweis erst nach Ablauf der ersten 6 Monate zu führen.
(3) Diese Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen. Desgleichen gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder von der Weber GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.
(4) Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt zwei Jahre ab Anlieferung der Sache beim Kunden. Unberührt bleiben längere Fristen vorschreibende Regelungen (Rückgriffsansprüche, Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie arglistiges Verschweigen eines Mangels). Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(5) Schadensersatzansprüche – insbesondere jede Art von Folgeschäden – sind ausgeschlossen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder bei einer Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Etwaige Schadensersatzansprüche anlässlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder bei einer Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Auch solche Ansprüche verjähren nach zwei Jahren, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Dies gilt nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verträgen, in denen Teil B der VOB insgesamt einbezogen ist.

§ 10 Herstellergarantien
Ist die Weber GmbH nicht Hersteller eines Leistungs – bzw. Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden der Weber GmbH eine über die Gewährleistung hinausgehende selbständige Herstellergarantie, wird die Weber GmbH den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Die Weber GmbH ist in diesem Fall nicht Garantiegeber und steht für die Erfüllung der vom Hersteller eingeräumten Garantie nicht ein.

§ 11 Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich mit der Benennung der installierten Anlage als Referenz sowie der Verwendung von Fotos der Anlage zu Werbezwecken einverstanden.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Zahlungs- und Erfüllungsort der Sitz der Weber GmbH. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so bleiben die gesetzlichen Regelungen über den Erfüllungsort sowie die Gerichtsstände unberührt.
(2) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Achern, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt.
(3) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG).
(4) Sollten eine oder mehrere Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Vielmehr gilt in diesem Fall die jeweilige gesetzliche Regelung für diese Bestimmung.